Motorräder der Klasse A1 mit Autoführerschein fahren
Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit über eine Ausbildung ohne Prüfung die Berechtigung zu erlangen, Motorräder der Klasse A1 zu fahren.
VORAUSSETZUNG:
- Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- Mindestalter 25 Jahre
- Teilnahme an einer Schulung mit mindestens 9 x 90 Minuten, davon 4 x Theorie und 5 x Praxis
- Bescheinigung über die Ausbilung innerhalb eines Jahres bei der Behörde einreichen und
- neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 beantragen.
BERECHTIGUNG:
- Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm Hubraum und maximal 11 KW Leistung
- es handelst sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.